Die Eigenbedarfskündigung Was Vermieter beachten müssen

Die Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs gehört zu den am häufigsten genutzten Wegen, um ein Mietverhältnis aufzulösen. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine einfache Angelegenheit, da das deutsche Mietrecht strenge Vorgaben zum Schutz der Mieter vorsieht. Wer eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, muss zahlreiche gesetzliche Anforderungen erfüllen, um diese rechtssicher zu gestalten und mögliche Konflikte oder Schadensersatzansprüche zu vermeiden. 

Dieser Artikel beleuchtet alle wesentlichen Aspekte der Eigenbedarfskündigung, einschließlich der gesetzlichen Grundlagen, formellen Anforderungen, Fristen, möglichen Widersprüche seitens des Mieters und der Risiken, die mit einer unzulässigen oder fehlerhaften Kündigung verbunden sind. Außerdem werden alternative Lösungen vorgestellt, die Vermieter in Erwägung ziehen können, um eine einvernehmliche Lösung mit dem Mieter zu erreichen. 

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1. Gesetzliche Grundlagen der Eigenbedarfskündigung

Die Eigenbedarfskündigung ist in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB geregelt. Dort heißt es: 

„Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.“ 

Das bedeutet, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nur dann zulässig ist, wenn: 

Vermieter dürfen nicht willkürlich eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, um unliebsame Mieter loszuwerden oder eine höhere Miete durchzusetzen. Es muss ein nachvollziehbarer und plausibler Nutzungsgrund bestehen. 

2. Welche Personen sind durch den Eigenbedarf geschützt? 

Nicht jeder Angehörige des Vermieters berechtigt ihn automatisch zur Eigenbedarfskündigung. Die Rechtsprechung erkennt Eigenbedarf für folgende Personenkreise an:

Die Gerichte prüfen im Einzelfall, ob der Eigenbedarf berechtigt ist. Dabei kommt es darauf an, ob zwischen der betreffenden Person und dem Vermieter eine tatsächliche persönliche oder wirtschaftliche Verbindung besteht.

2. Formale Anforderungen an die Eigenbedarfskündigung 

Die Eigenbedarfskündigung muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein: 

3.1 Schriftform der Kündigung 

Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail oder SMS ist unwirksam. Der Vermieter sollte die Kündigung bestenfalls per Einschreiben mit Rückschein oder durch persönliche Übergabe mit Zeugen zustellen. 

3.2 Inhalt der Kündigung 

Die Kündigung muss folgende Punkte enthalten: 

Eine unzureichende oder fehlerhafte Begründung kann dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist. 

4. Kündigungsfristen bei Eigenbedarfskündigung

Die Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht: 

Die Frist beginnt mit dem Ende des Monats, in dem der Mieter die Kündigung erhalten hat. 

5. Härtefallregelung: Wann kann der Mieter der Kündigung widersprechen?

Mieter haben das Recht, einer Eigenbedarfskündigung zu widersprechen, wenn ein Härtefall vorliegt (§ 574 BGB). Härtegründe können sein: 

In solchen Fällen kann das Gericht die Kündigung ablehnen oder eine längere Übergangsfrist gewähren. 

Falls Sie eine Musterkündigung benötigen, kontaktieren Sie uns unter info@heimwerte-verwaltung.de