Die Eigenbedarfskündigung Was Vermieter beachten müssen
Die Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs gehört zu den am häufigsten genutzten Wegen, um ein Mietverhältnis aufzulösen. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine einfache Angelegenheit, da das deutsche Mietrecht strenge Vorgaben zum Schutz der Mieter vorsieht. Wer eine Eigenbedarfskündigung ausspricht, muss zahlreiche gesetzliche Anforderungen erfüllen, um diese rechtssicher zu gestalten und mögliche Konflikte oder Schadensersatzansprüche zu vermeiden.
Dieser Artikel beleuchtet alle wesentlichen Aspekte der Eigenbedarfskündigung, einschließlich der gesetzlichen Grundlagen, formellen Anforderungen, Fristen, möglichen Widersprüche seitens des Mieters und der Risiken, die mit einer unzulässigen oder fehlerhaften Kündigung verbunden sind. Außerdem werden alternative Lösungen vorgestellt, die Vermieter in Erwägung ziehen können, um eine einvernehmliche Lösung mit dem Mieter zu erreichen.

1. Gesetzliche Grundlagen der Eigenbedarfskündigung
Die Eigenbedarfskündigung ist in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB geregelt. Dort heißt es:
„Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt.“
Das bedeutet, dass eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nur dann zulässig ist, wenn:
- Der Vermieter oder eine begünstigte Person die Wohnung tatsächlich benötigt.
- Der Vermieter die Kündigung schriftlich ausspricht und ausreichend begründet.
- Die vorgeschriebenen Kündigungsfristen eingehalten werden.
Vermieter dürfen nicht willkürlich eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, um unliebsame Mieter loszuwerden oder eine höhere Miete durchzusetzen. Es muss ein nachvollziehbarer und plausibler Nutzungsgrund bestehen.
2. Welche Personen sind durch den Eigenbedarf geschützt?
Nicht jeder Angehörige des Vermieters berechtigt ihn automatisch zur Eigenbedarfskündigung. Die Rechtsprechung erkennt Eigenbedarf für folgende Personenkreise an:
- Der Vermieter selbst
- Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner
- Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder
- Eltern, Großeltern, Schwiegereltern
- Enkelkinder
- Geschwister
- Nichten und Neffen (in Ausnahmefällen)
- Pflegepersonal oder Haushaltsangehörige, wenn eine enge persönliche Bindung besteht
Die Gerichte prüfen im Einzelfall, ob der Eigenbedarf berechtigt ist. Dabei kommt es darauf an, ob zwischen der betreffenden Person und dem Vermieter eine tatsächliche persönliche oder wirtschaftliche Verbindung besteht.
2. Formale Anforderungen an die Eigenbedarfskündigung
Die Eigenbedarfskündigung muss bestimmte formale Anforderungen erfüllen, um wirksam zu sein:
3.1 Schriftform der Kündigung
Die Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail oder SMS ist unwirksam. Der Vermieter sollte die Kündigung bestenfalls per Einschreiben mit Rückschein oder durch persönliche Übergabe mit Zeugen zustellen.
3.2 Inhalt der Kündigung
Die Kündigung muss folgende Punkte enthalten:
- Name und Adresse des Mieters
- Kündigungsgrund: Der Vermieter muss genau erläutern, warum Eigenbedarf besteht und wer in die Wohnung einziehen wird.
- Nennung der betreffenden Person: Die Person, die die Wohnung benötigt, muss namentlich genannt werden (z. B. "Mein Sohn Max Muster benötigt die Wohnung für seine Familie").
- Detaillierte Begründung: Warum kann die Person nicht woanders wohnen? Warum wird genau diese Wohnung benötigt?
- Hinweis auf das Widerspruchsrecht des Mieters: Mieter können sich auf die Sozialklausel berufen (§ 574 BGB).
- Angabe der Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses.
Eine unzureichende oder fehlerhafte Begründung kann dazu führen, dass die Kündigung unwirksam ist.
4. Kündigungsfristen bei Eigenbedarfskündigung
Die Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht:
- Bis zu 5 Jahre Mietdauer → 3 Monate Kündigungsfrist
- 5 bis 8 Jahre Mietdauer → 6 Monate Kündigungsfrist
- Mehr als 8 Jahre Mietdauer → 9 Monate Kündigungsfrist
Die Frist beginnt mit dem Ende des Monats, in dem der Mieter die Kündigung erhalten hat.
5. Härtefallregelung: Wann kann der Mieter der Kündigung widersprechen?
Mieter haben das Recht, einer Eigenbedarfskündigung zu widersprechen, wenn ein Härtefall vorliegt (§ 574 BGB). Härtegründe können sein:
- Schwere Krankheit des Mieters
- Hohes Alter (z. B. über 80 Jahre)
- Schwangerschaft oder bevorstehende Geburt eines Kindes
- Keine realistische Möglichkeit, eine Ersatzwohnung zu finden
- Starke soziale Verwurzelung im Wohnumfeld
In solchen Fällen kann das Gericht die Kündigung ablehnen oder eine längere Übergangsfrist gewähren.
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